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Gewinnspiel Teilnahmebedingungen

Artikel 1

Nestlé Schweiz AG organisiert vom 1. November 2011 bis inklusive 29. Februar 2011 unter dem Titel “NESCAFÉ WINTER” im Internet und mittels Flyer ein kostenloses Gewinnspiel ohne Kaufverpflichtung.

Artikel 2

Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme über 16 Jahre alt sind. Die teilnehmende Person muss ihren Wohnsitz in der Schweiz haben. Mehrfachteilnahme ausgeschlossen.

Artikel 3

3.1 Nestlé Schweiz AG informiert die Internet-User, dass www.nescafe.ch zwar weltweit abrufbar ist, die Website und das Gewinnspiel aber ausschliesslich für Teilnehmer gestaltet und bestimmt sind, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben.

3.2 Zur Teilnahme am Spiel füllt der Teilnehmer alle zur Anmeldung erforderlichen Felder des Formulars aus und akzeptiert das Reglement. Anmeldungen mit unvollständigen oder falschen Angaben sind ungültig und werden nicht berücksichtigt.

3.3 Die 2050 Preise werden zwischen dem 1. Dezember 2011 und dem 1. März 2012 unter allen Teilnehmern mit Hilfe wöchentlicher Ziehungen durch das Los bestimmt.

3.4 Die Gewinner werden schriftlich an die angegebene Adresse über ihren Gewinn informiert.

3.5 Nestlé Schweiz AG steht es frei, das gesamte Spiel oder Teile davon abzusagen, wenn es den Anschein hat, dass es, in welcher Form auch immer, insbesondere mit Computerunterstützung, bei der Teilnahme am Spiel oder der Bestimmung der Gewinner zu Betrug gekommen ist. Für diesen Fall behält sie sich das Recht vor, betrügerischen Spielern ihren Preis vorzuenthalten und die Urheber des Betruges vor den zuständigen Gerichten zur Verantwortung zu ziehen.

3.6 Nestlé Schweiz AG behält sich das Recht vor, bei der Vergabe der Preise die Daten auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Die Preise werden nur an Teilnehmer vergeben, deren Angaben der Wahrheit entsprechen.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, nicht die Identität irgendeiner anderen Person anzunehmen oder einen falschen Namen und andere falsche Daten zu verwenden. Andernfalls behält sich Nestlé Schweiz AG das Recht vor, betrügerischen Spielern ihren Preis vorzuenthalten und die Urheber des Betruges vor den zuständigen Gerichten zur Verantwortung zu ziehen.

3.7 Der Teilnehmer geht des Weiteren insbesondere folgende Verpflichtungen ein:
Er unterlässt jede Störung oder jeden Unterbruch des Betriebs der mit der Website vernetzten Netzwerke sowie von Drittservern.
Er hält sich an sämtliche Vorschriften, Verhaltensregeln und Vorgangsweisen des Internets.
Er unterlässt Versuche, sich unbefugt Zugriff auf andere Rechnersysteme zu verschaffen.
beeinträchtigt nicht Er die Verwendung oder den Betrieb der Website oder anderer ähnlicher Dienste.

Artikel 4

Folgende Preise sind verfügbar:
10 Hauptpreise: 
10 NESCAFÉ CHAMPS VIP Wochenend-Pakete in Leysin für 2 Personen inkl.: 1 Snowboard NESCAFÉ Limited Edition, 2 Einladung an die NESCAFÉ Champs, 1 Übernachtung im Doppelzimmer für 2 Personen, 2 Tagespässe für 2 Tage für die Bergbahnen Leysin.
Der Gewinn ist nur für das Wochenende der NESCAFÉ Champs Leysin vom 03.-04. März 2012 gültig.

40 Ski-Wochenenden:
Inkl. 1 Übernachtung im Doppelzimmer für 2 Personen in einem 3* Hotel, 2 Tagespässe für 2 Tage für die Bergbahnen.
Gültig bis Oktober 2012 (Ende Sommersaison). 

2000 Tagespässe für die Bergbahnen:
1000 Tagespässe Disentis. Ein Gewinner bekommt 1 Tagespass.
Gültig bis Oktober 2012 (Ende Sommersaison).
1000 Tagespässe in Leysin (Ski oder Zugang zu den Télékabinen zum Restaurant Tournant Kuklos). Ein Gewinner bekommt 1 Tagespass.
Gültig bis Oktober 2012.

Die Preise können nicht bar ausbezahlt werden.

Artikel 5

5.1 Nestlé Schweiz AG und ihre Lieferanten können für die Nicht-Vergabe der Preise aus Gründen, auf die sie keinen Einfluss haben, (unvollständige oder falsche Adressangaben der Gewinner, Poststreiks) nicht haftbar gemacht werden. Gewinner, die bei der Kontaktaufnahme durch Nestlé Schweiz AG bis zum 30.03.2012 nicht erreichbar sind oder nicht antworten, haben kein Anrecht auf ihren Preis. In diesem Fall behält sich Nestlé Schweiz AG das Recht vor, die betreffenden Preise neu zuzuteilen oder sie für eine weitere Aktion aufzubewahren.

5.2 Der Gewinner übernimmt die Verantwortung für die Annahme des Preises und trägt alle Konsequenzen dieser Annahme. Allfällige mit dem Gewinn eines Preises direkt und indirekt entstehende Kosten, Steuern oder andere Abgaben gehen zu Lasten des Gewinners.

Artikel 6

Nestlé Schweiz AG behält sich das Recht vor, das Spiel oder Teile davon ohne Vorankündigung zu verkürzen, zu verlängern, abzuändern oder abzusagen, wenn die Umstände dies erfordern. Sie kann dafür nicht haftbar gemacht werden, und es kann von ihr dafür keine Entschädigung verlangt werden.

Artikel 7

7.1 Nestlé Schweiz AG weist die Teilnehmer auf die Besonderheiten und die Grenzen des Internets hin und lehnt jede Haftung für Folgen ab, die den Teilnehmern durch die Verbindung mit dem Internet über Partnerwebseiten entstehen.

7.2 Insbesondere kann Nestlé Schweiz AG nicht für materielle und immaterielle Schäden haftbar gemacht werden, die den Teilnehmern durch ihre Computerausstattung und den darauf gespeicherten Daten entstehen sowie den Folgen, die sich daraus für ihre persönliche, berufliche oder geschäftliche Tätigkeit ergeben könnten.
Im Rahmen der Benützung dieser Website (Navigation) akzeptieren die Teilnehmer, keine Inhalte dieser Website auf den Websites von Dritten zu verbreiten.

7.3 Nestlé Schweiz AG kann nicht haftbar gemacht werden, wenn ein oder mehrere Teilnehmer aufgrund technischer oder anderer, insbesondere durch Netzüberlastung bedingter Probleme nicht auf www.nescafe.ch zugreifen oder am Spiel teilnehmen können.

Nestlé Schweiz AG kann für Folgendes nicht haftbar gemacht werden:

  • Verbindungs-, Netzwerk- oder Computerprobleme, durch die Verbindungen, Telefone, Telefonleitungen, Telefonsysteme, der Internet-Traffic oder das Internet beeinträchtigt, verlangsamt oder funktionsunfähig gemacht werden.
  • Technische und mechanische Funktionsstörungen.
  • Jede Art von Hardware- oder Software-Funktionsstörungen.
  • Andere Funktionsstörungen.
  • Durch Ausrüstung, Programmierung, menschliches Versagen oder andere Gründe bedingte Fehler.
  • Schaden an den Computern des Teilnehmers oder einer anderen Person aufgrund der Teilnahme am Gewinnspiel.


Artikel 8

Die Teilnahme am Spiel impliziert die vollumfängliche und vorbehaltlose Zustimmung zu diesem Reglement.

Artikel 9

Im Fall von Streitigkeiten bezüglich Auslegung und Anwendung dieses Reglements wird nach einer gütlichen Einigung gesucht. Gerichtsstand für Fälle, die nicht gütlich beigelegt werden können, sind ausschliesslich die Gerichte von Vevey. Es gilt schweizerisches Recht.

Vevey, November 2011

 

 

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